Corona-Krise: Welcher Versicherungsschutz hilft Selbstständigen und Unternehmern
Selbstständige und das Corona-Virus – gibt es Versicherungsschutz? Während die Corona-Pandemie die ganze Welt noch immer in Atem hält, so versuchen immer mehr Selbstständige, sich in der neuen Realität zurecht zu finden. Aus diesem Grund möchten wir in unserem heutigen Artikel auf relevanten Versicherungsschutz für Selbstständige in der Corona-Krise eingehen.
Inhaltsverzeichnis:
- Können Sie sich gegen das neuartige Corona-Virus versichern?
- Die Corona-Pandemie – auf diesen Versicherungsschutz kommt es an
- Staatshilfen bei fehlendem Versicherungsschutz
- Fazit: Versicherungsschutz für Selbstständige in der Corona-Krise
Viele Selbstständige sind aktuell verunsichert, was das neuartige Corona-Virus angeht. Fragen rund um den Versicherungsschutz kommen auf, um schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen abwenden zu können. Außerdem fragen sich viele, welche Leistungen von Versicherungen in der Corona-Pandemie eigentlich inkludiert sind.
Können Sie sich gegen das neuartige Corona-Virus versichern?
Sagen wir so: Für den Abschluss einer Versicherung ist es nun auch zu spät, denn die Corona-Pandemie ist in vollem Gange. Außerdem ist das Virus neuartig, so dass es auch keine spezielle Versicherung dagegen gibt. Es handelt sich dabei sozusagen um eine neue Bedrohung. Nun geht es stattdessen darum, die akuten Auswirkungen bestmöglich zu managen – hier gilt es ebenfalls zu beachten, dass das Corona-Virus natürlich über die kommenden Monate noch eine potentielle Gesundheitsgefahr darstellen könnte.
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Die Corona-Pandemie – auf diesen Versicherungsschutz kommt es an
Für Sie als Selbstständiger ist es wichtig, dass Sie Ihre eigene Arbeitskraft für den Notfall absichern. Sprich: Sollten Sie am Corona-Virus oder aber einer anderen Infektion erkranken, dann sind Sie arbeitsunfähig. Der essentielle Basisschutz ist hier die Krankenversicherung! Ganz gleich, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben, diese schützt Sie vollumfassend vor den Behandlungskosten. Der reguläre Schutz greift auch für die potentielle Gesundheitsgefahr des Corona-Virus. Den einzigen Unterschied macht das Krankentagegeld, also die Leistungen, die die Krankenversicherung krankgeschriebenen Selbstständigen bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall zahlt. Die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sind hier groß!
Das Corona-Virus und das Krankentagegeld für Selbstständige
Selbstständige mit einer gesetzlichen Krankenversicherung können bei Versicherungsabschluss auch Krankentagegeld im Falle einer akuten Erkrankung in ihren Versicherungsschutz inkludieren. In diesem Fall erhalten Versicherte standardmäßig ab dem 43. Tag einer Erkrankung 70 Prozent vom Bruttolohn – hier gelten die Umsätze der letzten Monate als Maßstab. In den ersten sechs Wochen fließt kein Geld. Aktuellen Erfahrungen zu urteilen, sind die meisten Corona-Infizierten nach zwei Wochen wieder genesen, in schlimmen Fällen kann es länger dauern. Sprich: Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung käme hier nicht zum Tragen! Auch wenn die Option gibt, sich Krankengeld früher auszahlen zu lassen, so sollte Ihnen bewusst sein, dass dies natürlich seinen Preis hat!
Das Krankengeld und die private Krankenversicherung
Wer privat krankenversichert ist, der erhält mitunter schon ab dem vierten Krankheitstag eine Leistung von der Krankenkasse, wobei sich diese Tagessatzlöhne individuell festlegen lassen und verständlicherweise unter dem eigentlichen Einkommen liegen. Sind Sie selbstständig und privat krankenversichert, dann dürften Sie im Falle einer Infektion also früher als bei der gesetzlichen Versicherung Leistungen erhalten!
Kann man jetzt noch in die private Krankenversicherung wechseln?
Als Selbstständiger können Sie jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln, allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass dies nicht möglich ist, sollten Sie eventuell schon akut am Corona-Virus erkrankt sein. Außerdem sollte ein Wechsel eine langfristige Entscheidung sein. Aus diesem Grund werden von Versicherungen Gesundheitsfragen gestellt und bei manchen Tarifen muss mit einer Wartezeit von drei Monaten gerechnet werden, bis auf das gesamte Leistungsspektrum der Krankenversicherung zurückgegriffen werden kann. Unfälle sind von dieser Regelung ausgenommen, aber bei einer Corona-Erkrankung können Sie noch nicht direkt auf das Krankentagegeld setzen.
Wie können Selbstständige den Verdienstausfall durch Quarantäne umgehen?
Sollten Sie unter Quarantäne gestellt werden und können nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können, erhalten Sie Hilfe. Das Infektionsschutzgesetz bietet Versicherungsschutz sollten Selbstständige unter Quarantäne gestellt werden.
Laut Paragraf 56 im Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten unterstützt die Bundesregierung in der aktuell angespannten Situation Selbstständige und Freiberufler, wenn diese selbst erkrankt und unter Quarantäne gestellt werden. Die Höhe der Entschädigungssumme wird anhand der Einnahmen des letzten Steuerbescheides bemessen. Daraufhin erhalten Sie eine monatliche Summe vom Staat, die sich am letzten Jahreseinkommen bemisst.
Hier finden Sie eine Übersicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, welche Behörde sich um die Entschädigungszahlungen kümmert. So erhalten Selbstständige im Krankheits- oder Quarantänefall für die ersten sechs Wochen Entschädigungszahlungen, ab der siebten Woche greift dann das Krankengeld. Allerdings ist dies nur der Fall, wenn der Verdienstausfall die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Bevor es allerdings zu einer existenzgefährdenden Stilllegung des Betriebes kommen, da die Betriebsausgaben nicht gedeckt werden, können Selbstständige einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Kann der Todesfall durch Corona abgesichert werden?
Sollten Infizierte am Corona-Virus sterben, so ist davon auszugehen, dass die üblichen (Risiko-)Lebensversicherungen hier in Leistung treten. Liegt aktuell noch keine Infektion mit dem Corona-Virus vor, so können Selbstständige noch eine Risiko-Lebensversicherung sowie Verträge und Policen mit Todesfallschutz abschließen.
Die Corona-Pandemie und die Betriebsversicherung
Viele Selbstständige und Unternehmer haben bei der Gründung des Business ihren Betrieb versichert. Der unternehmerische Versicherungsschutz ist essentiell! Fakt ist allerdings, dass eine Viruspandemie wie die aktuelle Corona-Krise bei vielen Versicherungen nicht im Kleingedruckten inkludiert oder gar vertraglich sogar explizit ausgeschlossen wird. Zahlreiche Versicherungen greifen also nicht, da bei einer Pandemie kein Sachschaden im engeren Sinne vorliegt. Bisher wurden Epidemien und übertragbare Krankheiten kaum beachtet, die aktuelle Situation stellt einen globalen Ausnahmezustand dar! Es bleibt abzuwarten, ob sich dies in Zukunft ändern wird, sobald wir die Corona-Krise durchgestanden haben!
Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in Krisenzeiten
Selbstständige sind auf sich allein gestellt: Wer sich selbstständig macht, ist sein eigener Chef und hat sich folglich auch selbst um seine Arbeitslosenversicherung zu kümmern. Wenn Sie bis jetzt freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen konnte, können Sie sich bei einer schweren Auftragslage beim Bundesamt für Arbeit arbeitlos melden und erhalten Arbeitslosengeld I. Allerdings haben nur Selbstständige, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und in den ersten drei Monaten der Selbstständigkeit die Versicherung abgeschlossen haben, ein Recht in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen zu werden und dementsprechend in Krisenzeiten Arbeitlosengeld I zu erhalten. Alle anderen Selbstständigen können sich lediglich auf die Grundsicherung stützen oder auf die Corona-Hilfen für Unternehmen der deutschen Bundesregierung.
Staatshilfen bei fehlendem Versicherungsschutz
Wenn der Versicherungsschutz nicht greift – die Bundesregierung unterstützt Unternehmer und Selbstständige in der Corona-Krise!
Mit den aktuellen Ausgangssperren wurden viele Angestellte, Freiberufler und Selbstständige ins Home Office geschickt und haben mitunter ihren Küchentisch vorläufig in einen Schreibtisch umgewandelt. Andere Unternehmer und Selbstständige, die Schwierigkeiten haben, digitale Lösungen für ihr Geschäftsmodell zu finden, kämpfen ums wirtschaftliche Überleben. Stornierungen, Produktionsausfälle, Absagen, Betriebsschließungen – die deutsche, die gesamte globale Wirtschaft leidet unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Da standardmäßige Versicherungsverträge epidemiebedingte Umsatzverluste nicht umfassen, ist der Staat gefragt, mit Hilfsmaßnahmen für Ausgleich zu sorgen.
Aus diesem Grund hat die deutsche Bundesregierung ein Notfallpaket geschnürt, um Unternehmer, Selbstständige und Freiberuflern in der Krise zu schützen und die finanzielle Situation zu entschärfen. Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Maßnahmen.
Dazu gehören u.a.:
- Ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung – sprich SGB II-Leistungen: Dies gilt für Selbstständige, bei denen aufgrund der jetzigen Krise das Einkommen wegbricht und die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Hierzu müssen Sie zwischen dem 1. März und 30. Juni einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellen, um Zugang zum Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch als Hartz IV bekannt) zu erhalten. Für die nächsten 6 Monate erhalten die Selbstständigen eine Pauschale für die Kosten des Lebensunterhalts und Mietzahlungen.
- Rückzahlungsfreie Soforthilfen: Selbstständige, kleine Unternehmen und Start-ups erhalten rückzahlungsfreie Soforthilfe-Zuschüsse für drei Monate – allerdings nur, wenn das Unternehmen vor März 2020 noch keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatte!
Um umfassende Informationen zu allen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu erhalten, klicken Sie auf die Seite der deutschen Bundesregierung.
Fazit: Versicherungsschutz für Selbstständige in der Corona-Krise
Die aktuelle Corona-Krise hat die gesamte Weltwirtschaft fest im Griff. Angestellte fürchten um ihren Arbeitsplatz, Selbstständige und Unternehmer bangen um ihre Existenz. Verständlicherweise macht sich die Frage breit, wie sich Selbstständige gegen das Corona-Virus versichern können. Das ist unser Fazit zum Versicherungsschutz für Selbstständige:
- Aktuell gibt es keinen Versicherungsschutz, der eine Epidemie umfasst. Das liegt daran, dass solch ein Fall in dem Ausmaß noch nicht eingetreten ist und Viren schließlich auch mutieren können – in Gestalt sowie Auswirkung!
- Sollten Sie als Selbstständiger an Corona (COVID-19) erkranken, dann nimmt das Krankentagegeld für den Ausfall Ihrer Arbeitskraft eine Schlüsselrolle ein. Die regulären gesetzlichen wie auch privaten Krankenversicherungen decken die notwendigen Behandlungen ab
- Sollten Sie sich in Quarantäne begeben müssen und können nicht arbeiten, dann erhalten Sie als selbstständiger Unternehmer vom Staat eine monatliche Summe, die sich am Ihrem Einkommen orientiert.
- Auch Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die sich in Quarantäne begeben müssen, werden über das Infektionsschutzgesetz entschädigt
- Wenn Ihnen durch die Corona-Krise die Kunden wegbrechen oder Sie kein Einkommen mehr als Selbstständiger generieren können, aber in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Sie beim Bundesamt für Arbeit Arbeitlosengeld I beantragen
- Bei großen Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise und fehlender Arbeitslosenversicherung können Sie als Selbständiger beim Bundesamt für Arbeit Grundsicherung beantragen
- Informieren Sie sich auch unbedingt über die Corona-Sofortmaßnahmen der Bundesregierung, die auch Selbständigen und Unternehmern in der Corona-Krise schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten
- Sollten Sie als Unternehmer Mitarbeiter beschäftigen, dann können Sie aktuell einfacher Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen
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Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zum Versicherungsschutz für Selbstständige in Corona-Krise beantworten konnten. Wir drücken allen Unternehmern und Selbstständigen die Daumen, dass sie diese Krise unbeschadet überstehen und gestärkt daraus hervorgehen. Sollten Sie bereits Erfahrung mit unternehmerischen Krisenzeiten gesammelt haben, dann erzählen Sie uns in den Kommentaren davon. Gemeinsam meistern wir die Corona-Krise!
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