Franchisevertrag: Die Verpflichtungen des Franchisegebers
Der Franchisevertrag ist ein komplexes Dokument, was die Geschäftsbeziehung zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber regelt. Der Franchisevertrag dient als rechtliche Grundlage der Geschäftsbeziehung und stellt sicher, dass alle Bedingungen, Rechte und Pflichten des Franchiseverhältnisses geklärt sind. Aus diesem Grund hilft der Franchisevertrag den beiden Geschäftspartnern bei der langfristigen Planung ihrer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Wie bereits erwähnt basiert die Beziehung auf Rechten und Pflichten, denen beide Franchisepartner nachzukommen haben. Hier klären wir Sie heute über die Verpflichtungen des Franchisegebers auf.
Auf diese Leistungen verpflichtet sich der Franchisegeber!
Durch die Unterzeichnung des Franchisevertrages muss der Franchisegeber seinem Geschäftspartner gewissen Leistungspflichten erbringen. Ganz wichtig sind hierbei die sogenannte Systemeingliederungspflicht sowie die Betriebsförderungspflicht.
Was genau ist die Systemeingliederungspflicht?
Im Rahmen der Systemeingliederungspflicht hat der Franchisegeber dafür zu sorgen, dass sein neuer Franchisepartner gemäß den Standards und Vorgaben des Franchisesystems die Unternehmens- und Markenwelt an seinem Standort aufbauen kann. Um dies zu ermöglichen, hat der Franchisegeber ihm das nötige Know-How zu vermitteln. Dieser Wissenstransfer beinhaltet zum einen die Vermittlung des Unternehmer-Wissens, auch als Betriebswissen bezeichnet, damit der Franchisepartner in der Lage ist, den Franchisebetrieb wirtschaftlich führen zu können. Zum anderen hat der Franchisegeber das relevante Wissen über die im Franchisesystem vertriebenen Produkte und Services, das sogenannte Produktwissen, zu vermitteln. Nur so kann der Franchisenehmer letztlich operativ werden.
Was hat es mit der Betriebsförderungspflicht auf sich?
Diese Pflicht sorgt dafür, dass der Franchisegeber seinem Geschäftspartner während der gesamten Vertragslaufzeit mit alle notwendigen Informationen und Leistungen ausstattet – und all das Unternehmer- und Produktwissen selbstverständlich auch der Marktentwicklungen entsprechend aktualisiert. So ist der Franchisegeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, die die Aufrechterhaltung des Betriebes sicherstellen. Aufgrund dieser Pflicht müssen die Franchisepartner eine regelmäßige Betreuung erhalten. Der Franchisegeber hat dieser Betreuung beispielweise in Form von laufenden Schulungen und Trainings oder Beratungen vor Ort nachzukommen.
Das sind die wichtigsten Pflichten eines Franchisegebers
Abgesehen von der Systemeingliederungs- und der Betriebsförderungspflicht sind je nach Franchisevertrag noch eine ganze Reihe anderer Pflichten enthalten.
Weitere Leistungspflichten des Franchisegebers:
- Unterstützung bei der Standortwahl und der Durchführung der Standortanalyse
- Beratungen zu Finanzierungsthemen und Unterstützung bei Behördengängen
- Beratungen vor, während und nach der Eröffnung
- Gebietsschutz
- Verantwortlichkeit für die Inneneinrichtung und Gestaltung des Franchisebetriebes
- Zurverfügungstellung eines ausgefeilten Marketingkonzeptes
- Gestaltung des Sortiments
- Informations- und Erfahrungsaustausch
- Beratung bei der Betriebsführung
- Unterstützung beim Warenwirtschaftssystem – dies kann auch den zentralen Wareneinkauf und die damit verbundene Logistik beinhalten
- Bereitstellung von Werbekonzepten und Werbeplänen
Diesen Pflichten kommt der Franchisegeber meist in Form von Handbüchern, Schulungen oder aber in Beratungsgesprächen nach. Eine sehr wichtige Rolle nimmt hier auch das Systemhandbuch ein.
Darum ist das Systemhandbuch so zentral:
Das Systemhandbuch wird oft auch als Betriebsanleitung für ein Franchisesystem bezeichnet. Es dokumentiert für den Franchisenehmer genau, wie er das Franchisesystem aufzubauen und zu führen hat. Jegliche Fragen bezüglich der Betriebsführung finden die Franchisenehmer hier beantwortet. So hat der Franchisenehmer immer das gesamte Wissen über das Franchisesystem kompakt zur Hand. Systemhandbücher gibt der Franchisegeber entweder als Printversion oder in digitaler Form aus. Wichtig ist hier nur, dass auch Neuerungen und Aktualisierungen des Franchisesystems eingearbeitet werden müssen.
Denn falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, werden die Systemhandbücher herangezogen und sie dienen als Maßstab für die Werthaltigkeit des Unternehmer-Wissens. Auf diesem Grund ist es sehr wichtig für den Franchisegeber, dass er das Systemhandbuch regelmäßig aktualisiert und up-to-date hält.
Die Leistungen, die Gegenleistungen und die Angemessenheitsprüfung
Der Franchisevertrag spricht nicht ohne Grund von Rechten und Pflichten. Denn die Franchisenehmer erhalten all die Leistungspflichten durch den Franchisegeber natürlich nur, wenn sie auch die Rechte für die Nutzung der Schutzmarke erstehen. Diese erhalten Sie, indem Sie die einmalige Lizenzgebühr an den Franchisegeber entrichten. Darüber hinaus fallen monatlich gesehen noch Franchisegebühren an, die die Kosten, die der Franchisegeber für die (Weiter-)Entwicklung des Franchisesystems hat, abdecken sollen. Manche Systeme stellen zusätzlich noch eine monatliche Werbegebühr für die Marketingmaterialien in Rechnung.
Alles hat seinen Preis: Die Gebühren, die Franchisenehmer zu entrichten haben
- Die einmalige Lizenzgebühr
- Monatliche Franchisegebühren
- Eventuell noch monatliche Werbegebühren
Mit dem Zahlen der Lizenzgebühr erhält der Franchisenehmer also das Recht, die Marken- und Unternehmenswelt des Franchisegebers nutzen zu dürfen. Dies geht wiederum mit den Pflichten des Franchisegebers einher: Denn im Zuge dessen hat der Franchisegeber seiner Betriebseingliederungspflicht sowie den Systemeingliederungsleistungen nachzukommen. Franchising stellt also in gewisser Weise ein Geben und Nehmen dar, was durch den Franchisevertrag geregelt wird.
Gehen Sie auf Nummer sicher, führen Sie als Franchisenehmer eine Angemessenheitsprüfung durch:
Sie sollten die erbrachten Leistungen mit Ihren eigenen Gegenleistungen gegenchecken und prüfen, ob diese im Rahmen und angemessen sind. Schauen Sie konkret, was Sie für welche Leistung selbst geben und ob das Verhältnis gerecht ist.
Sollten bei Ihrem Franchisesystem eine Warenbezugsverpflichtung mit inkludiert sein, dann überprüfen Sie die monatlichen Franchisegebühren noch einmal. Denn oft finden Sie hier versteckte Aufschläge, die der Franchisegeber seinen Geschäftspartnern in Rechnung stellt. Dies ist in der Tat rechtlich zulässig. Allerdings sollten – der Gerechtigkeit halber – solche Aufschläge dann aber auch transparent ausgewiesen werden, damit sich niemand übergangen fühlt.
Sollte Sie bei Ihrem Franchisemodell von einem Zentraleinkauf über den Franchisegeber profitieren, dann sollten Sie in Erfahrung bringen, wie es um die Einkaufsvorteile steht. Denn wenn es einen Zentraleinkauf gibt, erhält der Käufer – in diesem Fall der Franchisegeber – spezielle Einkaufsvorteile, die auch als Kick-backs bezeichnet werden. Diese können sich in Form von Boni, Werbekostenzuschüssen oder Rückvergütungen äußern. Als Franchisenehmer sollten Sie auch von diesen profitieren, sie sollten Ihnen zumindest anteilig weitergeleitet werden. Klären Sie dies am besten vorab mit Ihrem Franchisegeber, damit keine Missverständnisse im Raum bleiben. Es kann nämlich auch der Fall sein, dass der Franchisegeber, diese Einkaufsvorteile Ihnen an anderer Stelle wieder zu Teil werden lässt. So kann es beispielweise der Fall sein, dass der Franchisegeber Ihnen stattdessen niedrigere Werbegebühren in Rechnung stellt. Falls es also Vergünstigungen gibt, wäre es gerecht diese unter allen Beteiligten aufzuteilen. Allerdings sollte stets sichergestellt sein, dass alle – sowohl Franchisegeber als auch seine Geschäftspartner – finanzielle gut aufgestellt sind. Denn wenn Ihr Franchisegeber unterkapitalisiert ist, kann auch kein nachhaltiges Marktengagement stattfinden.
Redaktionsteam, Punkt Franchise ©
Fitness Franchises: Sind das zukunftsträchtige Geschäftsmodelle?
Der Markt für Wellness, Fitness und Gesundheit boomt! Wer in 2020 über eine Gründung [...]
Veröffentlicht am 14/10/2020 17:10Einen Foodtruck in München starten
InhaltsverzeichnisFoodtruck: Was macht die Gründung so attraktiv? Eine [...]
Veröffentlicht am 01/09/2020 08:00Dienstleistungssektor: Warum Franchising den Einstieg so leicht macht
InhaltsverzeichnisDer tertiäre Sektor Franchise Angebote Franchisesystem [...]
Veröffentlicht am 31/08/2020 08:00Porträt des idealen Franchisenehmers und Franchisegebers
Franchising macht es möglich, dass Gründungsinteressierte den Schritt in die Selbstständigkeit [...]
Veröffentlicht am 09/12/2020 17:15GRÜNDER UNTER DER LUPE - UNTERNEHMERPORTRÄTS
Was versteht man unter der neuen "Franchise-Kultur"?
Wenn man an Franchising denkt, dann kommen typische Konzepte auf, die aus dem rein [...]
Veröffentlicht am 02/12/2020 18:27DIVERSE THEMEN - TRENDS
Was muss ich wissen, um erfolgreich im Franchising zu sein?
Wenn Sie über ein geniales Geschäftskonzept verfügen, was attraktive Renditen abwirft, [...]
Veröffentlicht am 25/11/2020 17:28EIN UNTERNEHMEN GRÜNDEN

DATAC
Ein Buchführungsbüro gründet man am besten gleich mit dem Marktführer!
DATAC ist die größte Franchisegruppe selbständiger Buchhalter in Deutschland, Österreich und Schweiz. Als kompetenter [...]
Mehr erfahren ›0€
anfragen

s Fachl
Das führende Franchise für Mietregalsysteme
Das führende Unternehmen im Bereich Mietregalkonzept. Mit über 23 Standorten und einer weltweit einzigartigen [...]
Mehr erfahren ›10.000€
anfragen

Camille Albane
Friseur – Colorist – Visagist
Die 1993 gegründete Friseursalon-Marke Camille Albane zeichnet sich durch die Premium Positionierung in den [...]
Mehr erfahren ›14.000€
anfragen

Happy Waffel
Waffeln können mehr!
Das Happy Waffel Franchise setzt mehr als auf einfache Waffeln mit Puderzucker bestäubt - Hier werden die Waffeln [...]
Mehr erfahren ›20.000€
anfragen

BackWerk
Feel Good Momente
Als Erfinder der Selbstbedienungs-Bäckereien hält BackWerk eine einzigartige und vielfach ausgezeichnete Position [...]
Mehr erfahren ›30.000€
anfragen
Einen Kommentar schreiben
Übrige Zeichen: 250
0 Kommentare