Franchisevertrag: Was muss vor der vertraglichen Bindung beachtet werden

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Was genau ist ein Franchisevertrag? Der Franchisevertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer geschlossen wird. Im Franchisevertrag werden alle Rechten und Pflichten von Franchisegeber und Franchisenehmer geregelt. Der Franchisegeber erlaubt im Franchisevertrag die Nutzung seiner Lizenzprodukte; darin festgelegt werden auch das Marketingkonzept, der Gebietsschutz und die Weiterbildungsangebote. Die Vertragsdauer, sowie alle anfallenden Gebühren oder Umsatzbeteiligungen, die der Franchisenehmer leisten muss, werden hier ebenso definiert. Also vom Start bis zur Kündigung, sollte alles im Franchisevertrag klar und transparent niedergeschrieben werden. Es empfiehlt sich den Vertrag zusätzlich von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um anschließend eine erfolgreiche Zusammenarbeit ohne Probleme zu garantieren. Die Vertragslaufzeit liegt meist bei 5-10 Jahren; je nach Höhe der Investitionssumme, sollte sich aber auch die Vertragslaufzeit verlängern, da sich die Investitionen der Franchisepartner auch bezahlt machen müssen.

Der Franchisevertrag: Was muss vor dem Vertragsabschluss geregelt werden?

Über sämtliche Vorgaben zur Einhaltung des Franchisemodells muss gesprochen werden; von der Geschäftsausstattung bis zum Kassensystem, von Corporate Identity bis zur Marketingstrategie.

Die Laufzeit des Franchisevertrages und die Kündigungsfristen müssen vorher in jedem Fall geklärt sein, denn eine Kündigung kann zur Existenzbedrohung werden. In welchen Fällen darf eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Welche Gründe führen zur Kündigung und wie lange sind die Kündigungsfristen? All das ist für Franchisepartner sehr wichtig.

Vor Unterzeichnung des Franchisevertrags muss Einsicht in alle Unterlagen des Franchisemodells gegeben sein. Informationen und Wissen zum Franchisemodell müssen vom Franchisegeber geteilt werden, oft werden auch Vorverträge geschlossen, bevor Einsicht in Umsatzzahlen und Bilanzen, sowie das spezielle Know-how preisgegeben wird. Damit schützt der Franchisegeber seine Franchisestrategie.

Falls der Franchisevertrag Vorgaben, wie Preisbindung oder eine Warenbezugsverpflichtung beinhaltet, muss abgeklärt werden in welchem Umfang diese verlangt wird. Es sollte natürlich auch über das Widerrufsrecht gesprochen und über eine mögliche Vertragsverlängerung diskutiert werden. Eine Standortanalyse vorab verrät dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer, ob der gewählte Standort für das Franchise-Unternehmen sinnvoll ist.

 

 

Welche Versicherungen sind für das Franchisemodell entscheidend, um Haftung und Schäden abzudecken. Benötigt der Franchisenehmer eine Gebäude- oder Inventarversicherung? Und wie schaut es mit der Einbruchs- und Diebstahlversicherung aus? Alle Informationen zu diesen Themen sollten Sie überlegen und über alle Fragen zum Franchisemodell gesprochen haben. Dann erst kann mit ruhigem Gewissen ein Franchise-Vertrag unterschrieben werden. So gelingt der erfolgreiche Start in eine sorgenfreie Selbstständigkeit als Franchisenehmer.

Die Bestandteile: Was darf in keinem Franchisevertrag fehlen?

In der Präambel wird der wirtschaftliche Zweck des Franchisevertrages festgehalten.

Der Gegenstand des Franchisevertrags muss angegeben werden, dies ist im Franchisevertrag ganz klar die Überlassung der Lizenznutzungsrechte.

Gebietsschutz und Standort sind ein weiterer Vertragsinhalt.

 

 

Laufzeit und Kündigungsgründe, sind darüber hinaus ein sehr wichtiger Bestandteil des Franchisevertrags.

Die Pflichten des Franchisegebers, aber auch die Pflichten des Franchisenehmers gehören zu einem aussagekräftigen Vertragsinhalt; eine detaillierte Auflistung im Franchisevertrag sorgt für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Geschäftspartnern.

Das Franchise-Handbuch; liegt es vor? Sind alle Vorgaben zum Handling der Geschäftsangelegenheiten dort angegeben?

Weiterbildungen, Aus- und Fortbildung, sowie geplante Schulungen, die für eine fachliche Kenntnis des Franchise-Unternehmens nötig sind, sollten auch im Franchisevertrag erwähnt werden.

Wareneinkauf und eine Warenbezugspflicht falls vorgeschrieben, dürfen auf keinen Fall im Franchisevertrag fehlen; die Preisbindung zählt genauso dazu.

Die Geheimhaltungspflicht: Ist eine Vertragsstrafe bei Verstoß vorgesehen, wie hoch ist diese?

Das Thema Mitarbeiter und ein Abwerbeverbot von anderen Franchisebetrieben ist auch entscheidend um keine Fachkräfte an Mitbewerber zu verlieren.

Sämtliche Gebühren, wie Eintrittsgebühr oder Franchisegebühr, anfallende Umsatzbeteiligungen inklusive der genauen Höhe, und die Fälligkeit sind im Franchisevertrag exakt anzugeben.

Nebenvereinbarungen sollten auch schriftlich im Franchisevertrag festgehalten werden, um Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Die Widerrufsbelehrung ist bei Franchise-Verträgen gesetzlich Pflicht!

Rechten und Pflichten des Franchisegebers

  • Die Genehmigung der Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten ist die Grundvoraussetzung, um als Franchise-Geber überhaupt zu gelten. Die Überlassung zur Nutzung der Patente oder Marken ist ein elementarer Bestandteil der unbedingt in den Franchisevertrag muss.
  • Das Know-How zur Führung des Franchisebetriebes ist Grundvoraussetzung; dieses Wissen muss natürlich laut Franchisevertrag an den Franchisenehmer weitergegeben werden. Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Praktiken des Franchisegebers zählen als Know-how.
  • Informationspflicht Es besteht eine umfangreiche Informationspflicht für den Franchisegeber, damit der Franchisenehmer kontinuierlich alle Informationen erhält, die für den laufenden Franchisebetrieb notwendig sind.
  • Systemeingliederungspflicht Diese Pflicht wird nur im Einzelfall im Franchisevertrag beschrieben, denn nicht jedes Franchise-System benötigt diese Hilfe. Unter Systemeingliederungspflicht versteht man Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor der Betriebseröffnung.
  • Betriebsförderungspflicht Als Betriebsförderungspflicht des Franchisegebers zählen Marketingmaßnahmen und die Entwicklungsförderung von neuen Produkten und Dienstleistungen. Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen fallen ebenso unter die Betriebsförderungspflicht, die im Franchisevertrag als Pflicht des Franchisegebers aufgeführt wird.
  • Konkurrenzschutzpflicht Um dem Franchisenehmer einen gewissen räumlichen Schutzbereich zu gewährleisten, wird ein Gebietsschutz vereinbart sein, der auch im Franchisevertrag festgehalten werden sollte.
  • Belieferungspflicht Der Franchisegeber ist verpflichtet dem Franchisenehmer die Vertragsprodukte für das Franchise-System zu liefern. Der Franchisevertrag enthält aber meist auch, dass der Franchisenehmer nur die Vertragsprodukte des Franchise-Systems verwenden darf.

Rechte und Pflichten des Franchisenehmers

Der Franchisevertrag ist auch als vorgegebener Regelkatalog zu verwenden, wenn alle Rechten und Pflichten dort festgelegt wurden. Bei Unstimmigkeiten kann dann schriftlich bewiesen werden, wer welche Rechte und Pflichten erfüllen muss.

Das ist das gute Recht des Franchisenehmers:

  • Das Systemhandbuch zur Erläuterung des Franchisesystems muss dem Franchisenehmer vorliegen
  • Das Recht auf Aus- und Weiterbildung, um die fachlich alle Anforderungen erfüllen zu können
  • Strategien zu Marketing und Verkaufsfördernden Maßnahmen sollten vom Franchisegeber bereits geplant sein und für den Franchisenehmer zur Verfügung stehen
  • Das Recht, eine umfassende Betreuung vom Franchisegeber zu erhalten, Beratung zu allen Franchisefragen
  • Der Franchisenehmer kann ein positives Image des erprobten Franchisesystems erwarten

Wo Rechte, da auch Pflichten... hier die des Franchisenehmers:

  • Die Einhaltung der Vorgaben aus dem im Franchisehandbuch und die darin vorgeschriebenen Werte des Franchisesystems
  • Die Teilnahme an Fortbildungen, wenn diese vom Franchisegeber verlangt werden.
  • Die Durchführung von Werbung- und Verkaufsförderungsmaßnamen
  • Die Zusammenarbeit mit den Franchisesystembetreuern
  • Die Umsetzung der Maßnahmen, die mit dem Franchisegeber vereinbart wurden
  • Die Zahlung der festgelegten Franchisegebühren, wie Umsatzbeteiligungen oder Eintrittsgebühr

Fazit: Der Franchisevertrag ist perfekt, wenn alle relevanten Pflichten und Rechte von Franchisegeber und Franchisenehmer klar definiert sind, das ist für eine reibungslose Zusammenarbeit unerlässlich.

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