Gewerbeschein beantragen: Wieso Sie lieber Franchisepartner werden sollten!
Entscheidet man sich für eine Gründung eines eigenen Unternehmens, muss man viele Schritte bedenken und viele Dinge finanzieller und organisatorischer Art erledigen. Neben einem Businessplan ist es auch wichtig, zu wissen, ob man ein Gewerbe anmelden muss. Dies ist ein wichtiger rechtlicher Schritt und auch für die Steuern spielt es eine wichtige Rolle.
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Bei einem Gewerbebetrieb beteiligt man sich mit seiner selbstständigen Arbeit am wirtschaftlichen Handel und beabsichtigt dabei einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Einige Berufe sind aber von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten oder freie Berufe. Der Unternehmer möchte natürlich mit seinen Geschäften Gewinne erzeugen und diese muss er dann auch versteuern. Erzielt man einen Gewinn aus der Gewerbetätigkeit, greift das Einkommenssteuer- und Gewerbesteuerrecht.
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Unterschied Gewerbe und freie Berufe
Folgende Bereiche gibt es in Deutschland im Gewerbe:
- Industrie
- Handwerk
- Verlagswesen
- Hausgewerbe
Ein Hausgewerbe ist ein Kleingewerbe, welches man im eigenen Haus mit höchstens zwei Mitarbeitern führt.
Bei den freien Berufen gibt es Katalogberufe, die in Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes aufgeführt sind. Die bekanntesten freien Berufe sind folgende:
- Arzt
- Journalist
- Anwalt
- Künstler
- Musiker
- Dolmetscher und Übersetzer
In den freien Berufen führen die Unternehmer auch ihren Beruf selbstständig und eigenverantwortlich aus, allerdings müssen sie dafür kein Gewerbe anmelden. Sie sind keine Gewerbetreibende und müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Gewerbe im Franchising
Auch im Franchising bleibt die Gewerbeanmeldung meistens nicht aus. Die meisten Franchisenehmer arbeiten als Gewerbetreibender. Als Franchisenehmer übernimmt man die Geschäftsidee des Franchisegebers und auch das Geschäftskonzept setzt man um. Die Marke ist bereits bekannt am Markt und hat sich etabliert und ist stabil. Es gibt viele Vorteile, die man als Franchisenehmer genießt. Man ist auch ein eigenständiger Unternehmer, allerdings geht man ein geringeres organisatorisches und auch finanzielles Risiko ein. Man nutzt ein bereits bekanntes Geschäftskonzept und kann trotzdem als eigenständiger Unternehmer agieren. Allerdings bleibt es auch hier meistens nicht aus ein Gewerbe anzumelden.
Man übernimmt die Geschäftsidee des Franchisegebers, aber sein eigenes Unternehmen betreibt man auf eigene Rechnung und übernimmt dafür die volle Verantwortung und damit auch das gesamte unternehmerische Risiko. Man wird also nicht als angestellter Mitarbeiter, sondern als ein Geschäftspartner auf gleicher Ebene gesehen.
Davon abgesehen muss man sich natürlich an die Vorgaben des Franchisegebers halten. Man tritt als einheitliches Unternehmen geschlossen am Markt auf und dies muss im Marketing und auch in den Arbeitsabläufen sichtbar sein. Man vertritt das Geschäftskonzept des Franchisegebers am Markt. Allerdings kann man auch von den Erfahrungen der anderen Franchisenehmer und des Franchisegebers profitieren und aus ihren bereits gemachten Fehlern lernen. Diese Möglichkeit hat man nur, wenn man in einem Franchisebetrieb einsteigt. Es bietet einem die Gründung mit Netz und doppeltem Boden.
Die rechtlichen Grundlagen des Franchisegebers und -nehmers sind im Franchisevertrag festgehalten. Folgende Punkte bestätigen auch die Selbstständigkeit des Franchisenehmers:
- Eigenes Gewerbe wurde angemeldet
- Vertreibt Produkte oder Dienstleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
- Franchisenehmer trägt das finanzielle Risiko
- Franchisenehmer kann seine Arbeitszeiten bestimmen
- Versteuert als Gewerbetreibender seine Einnahmen selbst
Wie meldet man ein Gewerbe an?
Die Anmeldung ist je nach Bundesland unterschiedlich. In manchen Regionen ist die Industrie- und Handelskammer zuständig oder die Handwerkskammer, in anderen Regionen muss man sein Gewerbe beim Gewerbeamt der Stadt oder der Gemeinde, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, anmelden. In Berlin ist es möglich, die komplette Gewerbeanmeldung online zu tätigen. Dies ist allerdings auch überall unterschiedlich.
Teilweise muss man sich auch die Unterlagen online herunterladen und dann ausfüllen. Das Formular muss ebenfalls persönlich unterschrieben werden und somit dann auch per Post eingereicht werden. In diesem Fall ist es auch nicht notwendig, dass sich der Gewerbetreibende persönlich vorstellt und vorspricht. Die rechtliche Grundlage für eine Gewerbeanmeldung ist die Gewerbeordnung. Letztendlich ist die Gewerbeanmeldung nur eine reine Formsache und relativ schnell erledigt. Die Gebühr für die Gewerbeanzeige ist von Region zu Region unterschiedlich.
In den meisten Orten liegt sie zwischen 10 und 20 Euro, in manchen Orten allerdings liegt sich bei 60 Euro. Dies ist aber deutschlandweit der höchste Betrag und stellt eher eine Ausnahme dar.
Manche Gewerbearten unterliegen noch einer besonderen Erlaubnispflicht. Dabei können zusätzliche Kosten auf einen zukommen. Das heißt, dass man beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerberegister vorlegen muss.
Folgende Ämter werden von der Gewerbeanmeldung informiert:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer
- Berufsgenossenschaft
- Statistisches Landesamt
- Handwerkskammer bei Handwerksberufen
- Handelsregistergericht
Zunächst ist es also wichtig, dass geklärt wird, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Wenn dieser Punkt geklärt ist, sollte man sich genau über die Voraussetzungen informieren. Eventuell werden weitere und besondere Erlaubnisse benötigt. Diese müssen dann vor der Gewerbeanmeldung eingeholt werden.
Dann spielt es eine wichtige Rolle, in welcher Region und Bundesland das Unternehmen gegründet wird, da unterschiedliche Voraussetzungen gelten und man das Gewerbe auch an unterschiedlichen Stellen anmelden muss. Auch darf man für die Anmeldung seinen Personalausweis nicht vergessen. Auch hier kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden. Dann muss der Unternehmer nur noch das Gewerbeformular ausfüllen und es mit den dazugehörigen Unterlagen abgeben und die Kopie mit Stempel gut verwahren.
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung
In Deutschland darf generell zunächst jeder gewerblich tätig sein. Man muss sich dafür keine Erlaubnis einholen. Allerdings ist es natürlich verpflichtend sein Gewerbe anzumelden. Dafür muss allerdings der Unternehmer volljährig und geschäftsfähig sein. Des Weiteren muss das Unternehmen immer vom Gewerbetreibenden angemeldet werden. Also muss man als Franchisenehmer, als eigenständiger Unternehmer, auch sein Gewerbe selber anmelden. Außerdem spielt es auch eine wichtige Rolle, welche Art von Gewerbe angemeldet und ausgeübt werden soll.
Auch als Franchisenehmer muss man nach der Gewerbeanmeldung sein Unternehmen auch beim Finanzamt melden und die Meldung an die Krankenkasse weitergeben. Als Franchisenehmer kann man allerdings auch hierbei von den Erfahrungen der anderen Franchisenehmer und des Franchisegebers profitieren. Man ist ein eigenständiger Unternehmer und muss sein Unternehmen auch als Gewerbe anmelden, aber man ist nicht alleine, denn man kann das Know-how des Franchisegebers nutzen. Denn genau das ist einer der Vorteile in einem Franchisenetzwerk. Man steht eben nicht ganz alleine da, auch wenn man sich selbstständig macht und gründet.
Wenn Sie also eine Tätigkeit mit wenig Risiko suchen, sollten Sie sich lieber dazu entscheiden, Franchisepartner zu werden, als unabhängig freiberuflich zu arbeiten ...
Jana Detering, Punkt Franchise ©
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