Investitionssumme: Was kostet die Existenzgründung?
Zu Beginn einer Existenzgründung als Franchisenehmer kommen die sogenannten Investitionskosten auf Sie zu, damit das Projekt überhaupt realisieren können. Als Franchise-Unternehmer kann diese Investitionssumme unterschiedlich hoch ausfallen, da es immer stark auf das Konzept und die Marke ankommt. In unserem heutigen Artikel möchten wir Sie über die die einzelnen Bestandteile der Investitionskosten aufklären und Ihnen aufzeigen, wie die Finanzierung Ihres Franchise-Vorhabens aussehen könnte.
Woraus besteht die Investitionssumme bei einer Existenzgründung?
Zunächst einmal möchten wir Ihnen erläutern, woraus sich genau die Investitionssumme zusammensetzt. Und zwar besteht diese aus folgenden drei Investitionsarten: Dem Kapitalbedarf für Sachinvestitionen, dem Kapitalbedarf für die Betriebsmittel und dem Kapitalbedarf für das Gründungsvorhaben.
Was gehört zu dem Kapitalbedarf für Sachinvestitionen?
Hierunter fallen die Investitionen in das Sachanlagevermögen, sprich: Dem Grundstück, der gewerblichen Immobilie, den Maschinen und der Einrichtung. Diese Investitionen werden auch als harte Kosten bezeichnet. Sie fallen für materielle Güter an und gelten daher auch als materielle Kosten. Diese Investitionsart wird in das Anlagevermögen gebucht und sie kann von dem Franchise-Unternehmer steuerlich abgeschrieben werden.
Was fällt in die Kategorie Betriebsmittel?
Diese Art der Investitionskosten wird als weiche Kosten bezeichnet und sie umfasst die immateriellen Kosten. Hierunter fallen unter anderem die Kosten für das Personal, die monatliche Miete, die Ausgaben für Werbung und PR sowie die Kosten für Weiterbildungen und Seminare. Dieser Kostenblock wird nicht in das Anlagevermögen gebucht. Die Betriebsmittel werden auch als zeitlicher Zahlungsmittelbedarf bezeichnet.
Was gehört zu den Kosten des Gründungsvorhabens?
Diese Art der Investitionskosten sind administrativer Natur und sie entstehen automatisch bei der Gründung. Und zwar sollten Sie als angehender Franchise-Unternehmer bedenken, dass auch für eine Gründung Gebühren bei den Behörden, Beratungshonorare oder Anwaltskosten für die Beratung oder aber Anmeldungsgebühren für Patente anfallen können.
Sonderfall Franchising: Werden die Gebühren für Franchiselizenzen auch in der Investitionssumme erfasst?
Wie bereits erläutert gibt es Dinge, die unter die materiellen oder aber die immateriellen Investitionskosten fallen. Auf den ersten Blick würden die meisten sicherlich die Franchisegebühren daher als immaterielle Kosten – und somit als Kapitalbedarf für die Betriebsmittel einordnen. Schließlich umfassen die Franchisegebühren die Nutzungsrechte für die Schutzmarke und das gesamte Know-How der Franchisemarke, was diese Kostenart als immateriell qualifiziert. Jedoch verhält es sich mit den Franchisegebühren anders! Und zwar werden diese Gebühren als eine Art Sachinvestition angesehen – schließlich kann ohne sie die Gründung via Franchising gar nicht erst stattfinden! Es handelt sich hierbei aus finanzieller Sicht um eine Sachinvestition, die buchhalterisch aktiviert wird und auf die Dauer des Franchise-Vertrages entsprechend abgeschrieben wird.
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Gibt es weitere Ausnahmen bei einer Gründung zu bedenken?
Eine weitere Besonderheit stellt unter anderem ein Warenlager dar. Auch wenn solch ein Lager den Anschein einer Sachinvestition macht – schließlich werden hier ja angeschaffte, materielle Güter gelagert – so zählt diese Art der Investition zum Kapitalbedarf für Betriebsmittel. Und zwar liegt das daran, dass ein Warenlager als kurzfristige Finanzierung angesehen wird.
Was die Finanzierung des Gründungsvorhabens angeht, so werden die Betriebsmittel und die Gründungskosten meist nur kurzfristig finanziert. Auch ein Warenlager wird meist als Investition mit einer kürzeren Laufzeit von fünf bis sieben Jahren finanziert. Zum Vergleich: Sachinvestitionen – also das Grundstück, die gewerbliche Immobilie, die Maschinen und die Einrichtung – werden mittel- bis langfristig finanziert. Das bedeutet, dass hier meist ein Zeitrahmen von zehn bis 20 Jahre gewählt wird. Schließlich haben viele der Sachinvestitionen auch eine viel längere Abschreibungsdauer, die mitunter zehn Jahre betragen kann. Was die Gründungskosten angeht, so sollten Sie sich als angehender Franchisenehmer in jedem Fall beraten lassen: Denn diese Kosten lassen sich gegebenenfalls über Fördermittel oder einem Zuschuss fördern!
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Warum fällt die Investitionssumme bei den Franchisesystemen unterschiedlich hoch aus?
So viel zum Hintergrundwissen, was die Investitionssumme angeht. Ist Ihnen beim Stöbern auch unseren Seiten von Punkt Franchise aufgefallen, dass die Investitionskosten der einzelnen Franchisemarken unterschiedlich hoch ausfallen? So gibt es Franchisesysteme, die sogar ohne Eigenkapital finanziert werden können, bei anderen nimmt die Investitionssumme sechs- oder gar siebenstellige Beträge an. Woran liegt es, dass die Franchisegebühren und Investitionskosten so stark variieren?
Andere Franchisemarken, andere Sitten:
Und zwar liegt der Grund für die mitunter stark variierende Investitionssumme primär an zwei Dingen:
- An der Bekanntheit der Franchisemarke: Je nach dem wie bekannt eine Franchisemarke ist, desto teurer ist die Franchisegebühr in der Regel. Und zwar liegt das daran, dass die bekannten Marken bereits Jahre oder gar Jahrzehnte in einen erfolgreichen Markenaufbau und ein attraktives Image investiert haben. Wer sich als Franchisenehmer mit dem Konzept solch einer Marke selbstständig machen möchte, der profitiert von dieser Bekanntheit natürlich enorm: Man startet direkt mit einem höheren Bekanntheitsgrad, was eine Neukundenakquise spürbar erleichtert. Verständlicherweise lassen sich die großen, bekannten Player am Markt ihre Arbeit und Mühen in Form von höheren Franchisegebühren bezahlen. Und da die Franchisegebühren zum Kapitalbedarf der Sachinvestitionen zählen, tragen hohe Franchisegebühren zu einer höheren Investitionssumme bei.
- An der Umsetzung des Franchisekonzeptes am eigenen Standort: Der zweite entscheidende Kostentreiber ist die Branche beziehungsweise die Kosten für die Umsetzung des Franchisesystems am eigenen Standort. So gibt es heutzutage beispielsweise viele attraktive Online Franchises, die sich bequem von zu Hause aus im Home Office umsetzen lassen, was sich sehr kostengünstig realisieren lässt. Verständlicherweise ist die Eröffnung eines Mode und Bekleidungs Franchise um einiges teurer, da diese in der Regel viel mehr Platz einnehmen, um die Mode ansehnlich drapieren zu können. Ähnlich sieht es bei den Konzepten aus der Fitnessbranche aus, wobei die angesagten Mikro-Studios der EMS-Technologie weniger Platz bedürfen, da sie sich auf schmalen 60-120 Quadratmetern umsetzen lassen. Bei einem regulären Fitness Franchise wird meist eine Durchschnittsfläche von 1.500 Quadratmetern als Durchschnittsfläche gefordert. Auch Franchisemarken der Gastronomie sind im Schnitt teurer, da hier Platz für die Gäste wie auch für die Küche und das Lager vorhanden sein muss. Teilweise müssen vor der Eröffnung sogar noch Bauarbeiten für Abzugshauben oder Kühlhäuser, etc., vorgenommen werden, damit die Standorte konform mit den gesetzlichen Vorgaben sind. Auch diese Kosten als Sachinvestitionen können daher die Investitionssumme hochtreiben.
Kalkulieren Sie scharf, damit Ihre Gründung auf einem soliden Fundament steht!
Wenn man das Projekt Gründung als Franchisenehmer angeht, so ist es entscheidend, dass man sämtliche Investitionen scharf plant und sauber kalkuliert. Sprechen Sie daher Ihre Investitionssumme mit Ihrem Franchisegeber ab – dieser kann schließlich auf umfassende Erfahrungswerte zugreifen und Ihnen helfen, damit Sie auch alle notwendigen Mittel bedenken. Eine zu geringe Investitionssumme wäre fatal, da dies nur mit einer Nachfinanzierung gerade gerückt werden kann, was Ihnen teuer zu stehen kommt. Arbeiten Sie also genau!
Eva-Maria Kopel, Punkt Franchise ©
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